Immer wieder stellen User Bilder auf die Plattform "facebook". Was dabei aber die wenigsten wissen, diese Bilder dürfen auch von "Dritten" verwendet werden. Nach einem Urteil des Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen 15 U 107/09), unterschreibt ein Nutzer ein "stillschweigendes" Abkommen, das die Bilder auch von anderen Seiten verwendet werden dürfen.
Quelle: ZDNet



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